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Anlagenutzungsgebühr
Wer die Reitanlage mit Privatpferd nutzt und nicht die Nutzungsgebühr zusammen mit der Boxenmiete über Herrn Plaas-Beisemann abrechnet, hat die Gebühr entsprechend der gesonderten Aufstellung zu zahlen und sich vorher in die hierfür aushängende Liste einzutragen.
im Detail: (Gebühr für Hallen- und Aussenanlagen pro Monat)
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für Vereinsmitglieder, deren Pferde auf dem Hof Plaas-Beisemann eingestellt sind.
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32,00 €
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(Diese Gebühr wird zusammen mit der Boxenmiete eingenommen und an den Verein abgeführt.)
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für Vereinsmitglieder deren Pferde nicht auf dem Hof Plaas-Beisemann eingestellt sind
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für das 1. Pferd 38,00 €
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für jedes weitere Pferd 32,00 €
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für Neumitglieder deren Pferde nicht auf dem Hof Plaas-Beisemann eingestellt sind.
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58,00 €
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im übernächsten Jahr der Mitgliedschaft reduziert sich die Gebühr jährlich gemäß Staffelung bis zu der dann gültigen Gebühr von 38,00 €
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nach 2 Jahren Reduzierung auf 53,00 €
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nach 3 Jahren Reduzierung auf 48,00 €
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nach 4 Jahren Reduzierung auf 43,00 €
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nach 5 Jahren Reduzierung auf 38,00 €
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für Pferde von Nichtmitgliedern oder für Nichtmitglieder
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78,00 €
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Bei Spring- und Dressurkursen wird der vereinbarte Betrag einschließlich 3,00 € für Anlagennutzung pro Stunde monatlich im Voraus erhoben.
Die Anlagennutzungsgebühr von 3,00 € entfällt, sofern die Anlagen jeweils auch außerhalb der Kurse genutzt werden. Die gleiche Regelung gilt für das Freispringen.
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